Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Musik Open Air „Zwo3Zwo“
- Veranstalter
Koop, Sander & Kaulfers GbR – Bismarckstraße 20, 27232 Sulingen.
- Allgemeine Regelungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem Veranstalter des Musik Open Air „Zwo3Wzo“ und den jeweiligen Besucher*innen.
2.2. Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets oder durch den Erwerb von Waren akzeptieren die Besucher*innen die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag.
2.3. Änderungen der AGB sind vorbehalten und werden auf der Website des Veranstalters veröffentlicht.
- Vertragsschluss
3.1. Der Erwerb des Tickets darf ausschließlich über autorisierte Verkaufsstellen erfolgen.
3.2. Die Verkaufsstellen handeln bei Verkauf des Tickets als rechtgeschäftliche Vertreter und im Namen sowie auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und den Käufer*innen zustande.
3.3. Nur ordnungsgemäß und zum offiziellen Preis erworbene Tickets berechtigen zum Zutritt. Ein Weiterverkauf des Tickets bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
3.4. Das Präparieren oder Ändern von Tickets zum Zwecke der Täuschung ist verboten.
- Veranstaltungsablauf und Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf der Veranstaltung nach eigenem Ermessen anzupassen. Dies kann Änderungen im Zeitplan, bei den Programmpunkten oder bei den Künstlerauftritten beinhalten. Sollten solche Änderungen erforderlich sein, wird der Veranstalter bemüht sein, die Besucher*innen rechtzeitig zu informieren. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises aufgrund von Programmänderungen oder Änderungen im Ablauf ist ausgeschlossen.
Anreise/Parken
5.1. Das Festivalgelände befindet sich im Sun-Park, Nienburger Straße 9–25, 27232 Sulingen. Neben der Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ZOB Sulingen) besteht die Möglichkeit, mit dem PKW anzureisen und den Parkplatz auf dem Gelände des Hagebaumarktes, Hasseler Weg 1, 27232 Sulingen, zu nutzen.
5.2. Die Nutzung des Parkplatzes unter 5.1. erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Parkplatz wird von den Veranstaltern des Festivals lediglich zur Verfügung gestellt, ohne dass hierdurch eine Obhutspflicht, besondere Verwahrung oder Überwachung des abgestellten Fahrzeugs übernommen wird.
5.3. Der Parkplatz ist unbeaufsichtigt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder den Verlust von Gegenständen während der Parkdauer, insbesondere nicht für:
- Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen durch Dritte,
- Schäden durch Witterungseinflüsse, Naturereignisse oder sonstige äußere Einwirkungen,
- Unfälle oder Schäden durch andere Fahrzeuge.
Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.4. Es findet keine regelmäßige Kontrolle, Reinigung oder Instandhaltung des Parkplatzes statt. Nutzer*innen sind verpflichtet, sich vor Nutzung des Parkplatzes eigenverantwortlich von dessen Zustand und Eignung zu überzeugen.
5.5. Die Zufahrt, das Abstellen sowie die gesamte Nutzung des Parkplatzes erfolgen auf eigene Verantwortung. Mit dem Befahren des Parkplatzes erkennen die Nutzer*innen diesen Haftungsausschluss verbindlich an.
- Zutritt zum Festivalgelände
6.1. Zum Festival erhalten nur Besucher*innen zutritt, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Ticket sowie ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass sind beim Betreten des Festivalgeländes vorzuzeigen. Beim Betreten des Festivalgeländes erhalten die Besucher*innen ein Festivalbändchen. Dieses ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände bei sich zu führen. Festivalbändchen, die beschädigt sind oder nicht ordnungsgemäß verschlossen wurden, verlieren ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist unverzüglich ein Austausch am Eingang erforderlich.
6.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen aus triftigen Gründen den Zugang zum Festivalgelände zu verweigern. Solche Gründe können insbesondere – jedoch nicht abschließend – sein:
- das Mitführen verbotener Gegenstände gemäß Ziffer 7.2;
- ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand der Besucher*innen;
- wenn die Besucher*innen offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen;
- offensichtliche homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtender Haltungen,
- auch bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (vgl. Ziffer 11) wird der Eintritt untersagt.
Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket seine Gültigkeit; eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
6.3. Personen, die sich ohne gültige Zugangsberechtigung in Form des in 6.1. genannten Festivalbändchens auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, können vom Veranstalter des Geländes verwiesen werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
- Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
7.1. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände finden Sicherheitskontrollen durch das Ordnungspersonal des Veranstalters statt. Diese können unter anderem Körper- und Taschenkontrollen umfassen. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich die Besucher*innen mit solchen Maßnahmen einverstanden. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffenden Besucher*innen umgehend vom Gelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
7.2. Das Mitführen der nachfolgend genannten Gegenstände ist auf dem Festivalgelände untersagt. Sie werden bei Auffinden durch das Sicherheitspersonal eingezogen und ordnungsgemäß entsorgt.
- Drogen und Rauschmittel
- Waffen und Pryotechnik jeglicher Art
- Flaschen, Trinkrucksäcke, Dosen und Tetra Packs aller Art
- Große Taschen und Rucksäcke
- Megaphone
- Politische oder religiöse Gegenstände aller Art
7.3. Nicht zugelassene Gegenstände sind vor dem Betreten des Festivalgeländes zu entsorgen oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes sicher zu verwahren. Der Veranstalter macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Gegenständen aus den bereitgestellten Entsorgungsbehältnissen später nicht wieder herausgenommen werden dürfen.
- Sicherheit und Verhalten auf der Veranstaltung
8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter selbst oder durch von ihm bevollmächtigte Dritte wahrgenommen. Den Anordnungen des Veranstaltungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
8.2. Den Besucher*innen ist es insbesondere untersagt:
- Verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 7.2. mitzuführen;
- körperliche Angriffe gegenüber anderen Besucher*innen, dem Personal des Veranstalters oder sonstigen anwesenden Personen zu verüben;
- Gegenstände in Richtung der Bühne, des Veranstaltungspersonals oder anderer Besucher*innen zu werfen;
- außerhalb der ausgewiesenen sanitären Anlagen zu urinieren oder andere Bedürfnisse zu verrichten;
- bauliche Strukturen, Wände, Gegenstände o. ä. zu bemalen, zu besprühen oder zu verunreinigen;
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher*innen gesperrt sind, sowie auf Bühnen, Traversen oder ähnliche Strukturen zu klettern;
8.3. Das Anfertigen von Fotos und Videos für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Der Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
8.4. Besucher*innen, die gegen die oben genannten Verhaltensregeln oder sonstige Verhaltensvorgaben verstoßen, können vom Veranstalter des Festivalgeländes verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. Im Falle einer Straftat während des Festivals (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung) werden die betreffenden Besucher*innen umgehend und ohne Vorwarnung des Geländes verwiesen. Der Vorfall wird in diesem Fall den Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
8.5. Werden Besucher*innen wegen des Verstoßes gegen einer dieser Verhaltensregeln vom Veranstaltungsort verwiesen, verliert das Ticket seine Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht. Verstoßen Besucher*innen schuldhaft gegen diese AGB oder eine rechtzeitig mitgeteilte Verhaltensregel, sind sie verpflichtet, dem Veranstalter für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten.
- Absage, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung / Höhere Gewalt
9.1 Sollte die Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, abgesagt, abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert werden müssen, wie z. B. höhere Gewalt (einschließlich Anschlagsdrohungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen, Aufstände und/oder innere Unruhen, extreme Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Pandemien/Epidemien) und/ oder im Fall einer behördlichen Absage, gilt die Regelung gemäß Ziffer 9.2.
9.2. Im Falle einer Absage, eines Abbruchs oder einer Änderung der Durchführung gemäß Ziffer 9.1. sind beide Parteien von ihren jeweiligen vertraglichen Pflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch der Besucher*innen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von Aufwendungen sind ausgeschlossen.
- Haftung
10.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene, gestohlene oder auf andere Weise abhanden gekommene Gegenstände.
10.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,
- in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.
10.3. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.
10.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.
- Jugendschutz
11.1. Für das gesamte Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
11.2. Abweichend vom Jugendschutzgesetz ist der Eintritt zum Festivalgelände erst ab 18 Jahren und Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren haben auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keinen Zutritt.
- Gesundheitsschutz
Den Besucher*innen ist bewusst, dass auf dem Festival, insbesondere in den Bereichen vor den Lautsprecherboxen, ein hoher Geräuschpegel herrscht, der potenziell gesundheitliche Risiken, insbesondere Hörschäden, mit sich bringen kann. Der Veranstalter setzt geeignete technische Maßnahmen und Lautstärkebegrenzungen ein, um sicherzustellen, dass der Schallpegel der Performances im Rahmen der üblichen Werte für derartige Veranstaltungen bleibt und die Belastung für die Besucher*innen nicht übermäßig ist. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu tragen, insbesondere in der Nähe der Lautsprecherboxen, und einen Platz vor den Bühnen zu wählen, der den persönlichen Hörgewohnheiten entspricht.
- Datenschutz
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters einsehbar.
- Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
14.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
14.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
(Stand: 07.05.2025)